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ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
178 OLG Düsseldorf 02.07.1991 Die Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des LG Duisburg vom 31.05.1990 wird als unbegründet verworfen. Das Verfahren war gem. § 260 III StPO wegen eines Verfahrenshindernisses – das Verbot der Doppelbestrafung – einzustellen. Der Angeklagte hat bereits vor der ersten Verweigerung des Zivildienstes und der nachfolgenden Erstverurteilung eine ernsthafte und fortwirkende Gewissensents...