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ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
182 AG Heidelberg 19.04.1991 Der Angeklagte wird wegen Dienstflucht zu der Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 50.– DM verurteilt.
181 AG Frankfurt a.M. 01.06.1990 Der Angeklagte hat eine ernst- und dauerhafte Gewissensentscheidung gegen die Ableistung des Zivildienstes getroffen. Das Verfahren wegen Dienstflucht war deswegen wegen des Verbotes der Doppelbestrafung einzustellen, da der Angeklagte wegen derselben Tat bereits zweimal verurteilt wurde.