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494
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AG Zossen
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10.06.1996 |
Der Angeklagte wird wegen Fahnenflucht in einem Fall und Gehorsamsverweigerung in vier Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird. Die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen trägt der Angeklagte.
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OLG Düsseldorf
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02.07.1991 |
Die Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des LG Duisburg vom 31.05.1990 wird als unbegründet verworfen. Das Verfahren war gem. § 260 III StPO wegen eines Verfahrenshindernisses – das Verbot der Doppelbestrafung – einzustellen. Der Angeklagte hat bereits vor der ersten Verweigerung des Zivildienstes und der nachfolgenden Erstverurteilung eine ernsthafte und fortwirkende Gewissensents...
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OLG Düsseldorf
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18.09.1989 |
Das angefochtene Urteil wird mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
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