ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
136 AG Freiburg 26.04.1990 Das Hauptverfahren wird wegen des Verbots der Doppelbestrafung nicht eröffnet, da der Angeschuldigte als Totaler Kriegsdienstverweigerer für dieselbe Tat der Verweigerung des Zivildienstes bereits rechtskräftig verurteilt worden ist.
61 AG Offenburg 11.07.1988 Der Angeklagte wird wegen eines Vergehens der Dienstflucht, das er aus Gewissensgründen begangen hat, zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird. Er trägt die Verfahrenskosten und seine notwendigen Auslagen.