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ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
636 LG Wolgast 04.11.1998 Die Berufung der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Amtsgerichts Wolgast vom 19.2.1998 wird auf Kosten der Staatskasse, die auch die notwendigen Auslagen des Angeklagten im Berufungsverfahren zu tragen hat, verworfen.
589 LG Stralsund 11.02.1998 Auf die Berufung des Angeklagten wird das Urteil des Jugendrichters Greifswald vom 25.07.1997 im Strafausspruch aufgehoben. Der Angeklagte wird statt dessen zur Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 5,– DM verurteilt. Der Angeklagte hat die Kosten der Berufung zu tragen, jedoch wird die Berufungsgebühr auf zwei Drittel festgesetzt. Von den notwendigen Auslagen des Angeklagten im Berufungsverfahre...