9 Ergebnisse

ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
639 OLG Hamm 19.11.1998 1. Bei Dienstflucht (§ 53 ZDG) ist es rechtsfehlerhaft, die Dauer der Freiheitsstrafe an der Dauer des verweigerten Zivildienstes zu „messen“; Freiheitsstrafe und Dienst sind wesensverschieden, die Strafzumessung richtet sich allein nach §§ 46, 47 StGB (ggf. § 47 II StGB/Geldstrafe). 2. Eine Bewährungsauflage, ein § 15a-ZDG-Arbeitsverhältnis „ein Jahr länger als Zivildienst“ einzugehen, ist unz...
622 KG Berlin 20.07.1998 Bei Dienstflucht (§ 53 ZDG) eines Gewissenstäters kann das Tatgericht unter Beachtung des „Wohlwollensgebots“ eine kurze Freiheitsstrafe schuldangemessen annehmen und sie nach § 47 II StGB in eine Geldstrafe umwandeln; § 56 ZDG steht dem nicht zwingend entgegen, wenn Disziplinbelange verneint werden. Eine Verwarnung mit Strafvorbehalt (§ 59 StGB) erfordert jedoch „besondere Umstände“, die den F...
481 OLG Koblenz 15.04.1996 1. Die Nichtinanspruchnahme des sog. ‘freien Arbeitsverhältnisses’ ist ein zwar ungeschriebenes, aber sich aus § 15a ZDG unmittelbar erschließendes zusätzliches Tatbestandsmerkmal des § 53 Abs. 1 ZDG, das dem Doppelverwertungsverbot des § 46 Abs. 3 StGB unterfällt. Der Dienstflüchtige wird nicht dafür bestraft wird, daß er nicht von der „Ausweichmöglichkeit“ des § 15a ZDG Gebrauch gemacht hat; ...
460 OLG Zweibrücken 18.12.1995 Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil der 1. Kleinen Strafkammer des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) vom 3. August 1995 im Rechtsfolgenausspruch mit den dazu getroffenen Feststellungen aufgehoben. In diesem Umfang wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an eine andere Kleine Strafkammer des Landgerichts Frankenthal (Pfa...
442 OLG Bremen 28.08.1995 Die Revision wird als offensichtlich unbegründet verworfen.
406 OLG Rostock 24.05.1995 Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Neubrandenburg vom 11.11.1994 mit den zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts Neubrandenburg zurückverwiesen.
365 KG Berlin 13.10.1994 Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Berlin vom 10. Juni 1994 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten der Revision – an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
356 KG Berlin 23.06.1994 Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Berlin vom 22. Dezember 1993 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten der Revision – an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
267 OLG Zweibrücken 21.10.1988 Wird bei Dienstflucht eines Zeugen Jehovas eine Geldstrafe nach § 47 II StGB verhängt, muß das Tatgericht § 56 ZDG (Disziplinvorbehalt) ausdrücklich in die Abwägung einbeziehen; andernfalls ist der Rechtsfolgenausspruch aufzuheben. Eine Geldstrafe ist bei Gewissenstätern jedoch nicht von vornherein ausgeschlossen (Wohlwollensgebot).