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ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
760 LG Amberg 17.05.2001 1. Die Berufungen des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des AG Amberg vom 14.04.1999 werden verworfen. 2. Der Angeklagte trägt die Kosten seiner Berufung und die Staatsanwaltschaft Amberg diejenigen der ihrigen. Die ausscheidbaren notwendigen Auslagen des Angeklagten im Berufungsverfahren werden der Staatskasse auferlegt, soweit sie durch die Berufung der Staatsanwaltschaf...
485 LG Berlin 03.05.1996 Das angefochtene Urteil wird im Strafausspruch dahin abgeändert, daß die Vollstreckung der erkannten Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt wird. Im übrigen wird die Berufung verworfen. Der Angeklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
462 AG Arnstadt 21.12.1995 Bei der Bewährungsprognose gegenüber einem Totalverweigerer ist der Gesichtspunkt der konsequenten – dauerhaften – Verweigerung nicht negativ zu bewerten, da es unzulässig ist, bestimmte Straftatbestände generell von der Strafaussetzung auszuschließen. Dies aber würde bei einer solcherart konstruierten negativen Sozialprognose der Fall sein.
448 LG Itzehoe 30.10.1995 1.) Die Grundsätze des BVerfG zum Verbot der Mehrfachbestrafung Totaler Kriegsdienstverweigerer haben für alle Totalverweigerer Gültigkeit, deren Verweigerung auf einer den Zeugen Jehovas vergleichbaren Gewissensentscheidung beruht, also auch für Totalverweigerer bei der Bundeswehr. 2.) Bei der Erstverurteilung wirkt sich dieser Umstand auf die prinzipielle Aussetzung einer verwirkten Freiheits...
371 AG Flensburg 30.11.1994 Der Angeklagte wird wegen Fahnenflucht zu einem Strafarrest von 6 Monaten verurteilt. Die Vollstreckung des Strafarrestes wird zur Bewährung ausgesetzt. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
369 AG Jever 08.11.1994 Der Angeklagte wird wegen einer Dienstflucht zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wird, verurteilt. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
309 LG Verden 13.10.1993 Die Berufung des Angeklagten wird auf seine Kosten verworfen. Er trägt auch seine notwendigen Auslagen in der Berufungsinstanz.
268 BVerfG 22.08.1989 Bei Zeugen Jehovas ist nach Aussetzung der Strafe zur Bewährung ein Widerruf (§ 56f StGB) wegen erneuter Zivildienstverweigerung verfassungswidrig, wenn das Gericht die typischerweise „ein für allemal“ fortwirkende Gewissensentscheidung (Art. 4 III i.V.m. Art. 12a II GG) nicht berücksichtigt.
554 OLG Oldenburg 23.01.1989 Die Tatsache, daß jemand aus religiösen Gewissensgründen entschlossen ist, auch künftig den Zivildienst zu verweigern, darf nicht zum Anlaß genommen werden, die Strafaussetzung zur Bewährung zu versagen.
420 OLG Bremen 18.09.1984 Soweit dem Angeklagten die Strafaussetzung zur Bewährung versagt geblieben ist, wird das angefochtene Urteil nebst den ihm insoweit zugrundeliegenden Feststellungen, ferner auch im Kostenausspruch, aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an eine andere Kleine Strafkammer des Landgerichts Bremen zurückverwiesen. Im übrigen wird die Revision al...