Leitsatz

Nach Erfüllung der Weisung, ein Jahr lang bei einer Sozialstation zu arbeiten, wird das Verfahren gegen den Angeklagten, der eine endgültige Gewissensentscheidung gegen den Zivildienst getroffen hat, nach § 47 Abs. 1 Nr. 1 JGG endgültig eingestellt.

Volltext

Zum Sachverhalt

Dem Angeklagten ist zur Last gelegt worden, sich seit dem 01.12.1988 geweigert zu haben, weiterhin Zivildienst zu verrichten. Der Angeklagte hat diesen Vorwurf eingeräumt.

Entscheidungsgründe

Aufgrund seiner Einlassung in der Hauptverhandlung ist das Gericht zu der Überzeugung gelangt, daß die Weigerung auf eine durch den christlichen Glauben geprägte und endgültige Gewissensentscheidung zurückzuführen ist. Mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft ist das Verfahren ausgesetzt und dem Angeklagten auferlegt worden, ein Jahr lang bis Ende August 1990 in der Sozialstation Niendorf zu arbeiten. Der Angeklagte ist dieser Weisung nachgekommen, so daß nunmehr die Einstellung des Verfahrens erfolgen kann.

Amtsgericht Hamburg, Richter am Amtsgericht Rogmann.

Verteidiger: RA Joachim Hofschroer, Johannkamp 6e, 22 459 Hamburg, Tel. 040 / 5 51 77 37.

Anmerkung der Redaktion:

Der Totale Kriegsdienstverweigerer hatte den Zivildienst nach 20 Monaten abgebrochen und war danach bereit, ein Jahr lang mit normalem Arbeitsvertrag in der Sozialstation Niendorf zu arbeiten.

RA Hofschroer teilt zu dem Fall mit:

"Nach Ablauf des Jahres wäre normalerweise die Akte vom Rechtspfleger dem Richter vorgelegt worden, und der hätte formularmäßig einen unbegründeten endgültigen Einstellungsbeschluß erlassen. Ich habe mich vorher mit dem Richter in Verbindung gesetzt und ihn gebeten, den Einstellungsbeschluß mit Gründen zu versehen und in die Gründe hineinzuschreiben, daß der Angeklagte eine endgültige Gewissensentscheidung getroffen habe. Daraufhin ist der (...) Beschluß (...) ergangen. Unter Beifügung dieses Beschlusses habe ich beim Bundesamt für den Zivildienst beantragt, meinem Mandanten zuzusichern, daß er nicht mehr zum Zivildienst herangezogen wird. Das Bundesamt hat daraufhin erklärt, die Einberufung zum Zivildienst sei in Friedenszeiten nicht mehr beabsichtigt."