ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
725 AG Heidelberg 28.03.2000 Der Angeklagte ist der Dienstflucht schuldig. Er wird verwarnt. Er hat innerhalb von acht Wochen ab Urteilsrechtskraft 80 Stunden gemeinnützige Arbeit nach Weisung des Jugendamts zu verrichten. Die Verfahrenskosten trägt die Staatskasse.
182 AG Heidelberg 19.04.1991 Der Angeklagte wird wegen Dienstflucht zu der Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 50.– DM verurteilt.
157 AG Heidelberg 14.03.1991 Der Angeklagte wird wegen Dienstflucht zu der Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Strafe wird für die Dauer von zwei Jahren zur Bewährung ausgesetzt
191 AG Heidelberg 25.09.1986 Der Angeklagte wird wegen Dienstflucht zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt.