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725
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AG Heidelberg
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28.03.2000 |
Der Angeklagte ist der Dienstflucht schuldig. Er wird verwarnt. Er hat innerhalb von acht Wochen ab Urteilsrechtskraft 80 Stunden gemeinnützige Arbeit nach Weisung des Jugendamts zu verrichten. Die Verfahrenskosten trägt die Staatskasse.
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182
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AG Heidelberg
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19.04.1991 |
Der Angeklagte wird wegen Dienstflucht zu der Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 50.– DM verurteilt.
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191
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AG Heidelberg
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25.09.1986 |
Der Angeklagte wird wegen Dienstflucht zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt.
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