ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
225 LG Bonn 02.02.1993 Die Berufung wird mit der Maßgabe verworfen, daß der Angeklagte zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen in Höhe von je 30.- DM verurteilt wird.
160 AG Bonn 06.03.1991 Der Angeklagte wird wegen eigenmächtigen Verlassens des Zivildienstes zu einer Freiheitsstrafe von zwei Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.
161 AG Ludwigsburg 22.11.1990 Der Angeklagte wird wegen Dienstflucht zu der Freiheitsstrafe von vier Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt.