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225
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LG Bonn
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02.02.1993 |
Die Berufung wird mit der Maßgabe verworfen, daß der Angeklagte zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen in Höhe von je 30.- DM verurteilt wird.
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160
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AG Bonn
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06.03.1991 |
Der Angeklagte wird wegen eigenmächtigen Verlassens des Zivildienstes zu einer Freiheitsstrafe von zwei Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.
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161
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AG Ludwigsburg
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22.11.1990 |
Der Angeklagte wird wegen Dienstflucht zu der Freiheitsstrafe von vier Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt.
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