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710
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LG Amberg
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01.12.1999 |
Auf die Beschwerde des B. wird der Beschluß des Amtsgerichts Amberg vom 13.01.1999 aufgehoben, weil nach Auffassung der Strafkammer die Voraussetzungen für eine Anhaltung des Schreibens nicht vorliegen. 1. Strafkammer des Landgerichts Amberg, Vizepräsident des Landgerichts Müller als Vorsitzender. Verteidigerin: RA’in Barbara Kramer, Braunschweig (†).
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660
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AG Amberg
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15.02.1999 |
1. Die Zeitschrift “illoyal” Nr. 5, Herbst 98 nebst Begleitschreiben v. 07.01.99 ist dem Angeschuldigten auszuhändigen. 2. Das beigefügte Poster mit dem Text “Schnell am Drücker, langsam im Kopf” wird angehalten und ist zur Habe des Angeschuldigten zu nehmen, weil es eine Beleidigung denjenigen Bediensteten und auch Mitgefangenen gegenüber darstellt, die ihren Wehrdienst ordnungsgemäß abgeleist...
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658
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LG Amberg
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11.02.1999 |
Die Beschwerde des Beschuldigten vom 16.01.1999 gegen den Beschluß des Amtsgerichts Amberg vom 13.01.1999 wird kostenpflichtig verworfen.
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648
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AG Amberg
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14.01.1999 |
Das Schreiben des B. vom 02.12. 99 wird angehalten und beschlagnahmt.
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613
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Senatsverwaltung für Justiz Berlin
/ Anm. Wolfgang Kaleck
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23.06.1998 |
Im Wege der Gnade wird die Vollstreckung der festgesetzten Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt. Die Bewährungszeit beträgt zwei Jahre.
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552
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LG Lüneburg
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22.07.1997 |
1. Der Verurteilte ist mit Ablauf des 31. Juli 1997 bedingt aus der Strafhaft zu entlassen; die Vollstreckung der Reststrafe wird zur Bewährung ausgesetzt. 2. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. 3. Dem Verurteilten wird aufgegeben, während der Bewährungszeit jeden Wechsel der Wohnung und des Aufenthaltsortes der Strafvollstreckungskammer unter Angabe des Aktenzeichens unaufgefordert mitzutei...
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Komitees für Grundrechte und Demokratie
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06.07.1989 |
Liebe Frau Limbach, im Auftrag des Komitees für Grundrechte und Demokratie wende ich mich heute mit einer kleinen, aber dringlichen und – wie ich zugleich überzeugt bin – substantiell richtigen und Berlin-rechtlich gebotenen Bitte an Sie. Ich möchte Sie darum bitten, sich um den »Fall« von Herrn Franz Gerhard Scherer, seit 1987 Bürger des Landes Berlin, zu kümmern und dafür Sorge zu tragen, daß...
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AG B-Tiergarten
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05.07.1989 |
Der Antrag vom 09.06.1989 festzustellen, daß hinsichtlich der Vollziehung eines Vollstreckungshaftbefehls aus der Verurteilung durch das Landgericht Rottweil vom 24.05.1988 in West-Berlin keine Rechts- und Amtshilfe geleistet werden darf, wird als unzulässig zurückgewiesen. Der Rechtsweg zum Amtsgericht ist nicht eröffnet.
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LG Hamburg
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14.02.1989 |
Die sofortige Beschwerde des Verurteilten gegen den Beschluß des AG Hamburg vom 13.01.1989 wird verworfen.
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AG Hamburg
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13.01.1989 |
Der Antrag auf vorzeitige Entlassung wird abgelehnt. Es kann nicht verantwortet werden zu erproben, ob der Verurteilte außerhalb des Vollzuges einen rechtschaffenen Lebenswandel führen wird, da er erklärt hat, er werde auch zukünftig den Zivildienst verweigern.
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