ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
710 LG Amberg 01.12.1999 Auf die Beschwerde des B. wird der Beschluß des Amtsgerichts Amberg vom 13.01.1999 aufgehoben, weil nach Auffassung der Strafkammer die Voraussetzungen für eine Anhaltung des Schreibens nicht vorliegen. 1. Strafkammer des Landgerichts Amberg, Vizepräsident des Landgerichts Müller als Vorsitzender. Verteidigerin: RA’in Barbara Kramer, Braunschweig (†).
660 AG Amberg 15.02.1999 1. Die Zeitschrift “illoyal” Nr. 5, Herbst 98 nebst Begleitschreiben v. 07.01.99 ist dem Angeschuldigten auszuhändigen. 2. Das beigefügte Poster mit dem Text “Schnell am Drücker, langsam im Kopf” wird angehalten und ist zur Habe des Angeschuldigten zu nehmen, weil es eine Beleidigung denjenigen Bediensteten und auch Mitgefangenen gegenüber darstellt, die ihren Wehrdienst ordnungsgemäß abgeleist...
658 LG Amberg 11.02.1999 Die Beschwerde des Beschuldigten vom 16.01.1999 gegen den Beschluß des Amtsgerichts Amberg vom 13.01.1999 wird kostenpflichtig verworfen.
648 AG Amberg 14.01.1999 Das Schreiben des B. vom 02.12. 99 wird angehalten und beschlagnahmt.
613 Senatsverwaltung für Justiz Berlin / Anm. Wolfgang Kaleck 23.06.1998 Im Wege der Gnade wird die Vollstreckung der festgesetzten Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt. Die Bewährungszeit beträgt zwei Jahre.
552 LG Lüneburg 22.07.1997 1. Der Verurteilte ist mit Ablauf des 31. Juli 1997 bedingt aus der Strafhaft zu entlassen; die Vollstreckung der Reststrafe wird zur Bewährung ausgesetzt. 2. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. 3. Dem Verurteilten wird aufgegeben, während der Bewährungszeit jeden Wechsel der Wohnung und des Aufenthaltsortes der Strafvollstreckungskammer unter Angabe des Aktenzeichens unaufgefordert mitzutei...
110 Komitees für Grundrechte und Demokratie 06.07.1989 Liebe Frau Limbach, im Auftrag des Komitees für Grundrechte und Demokratie wende ich mich heute mit einer kleinen, aber dringlichen und – wie ich zugleich überzeugt bin – substantiell richtigen und Berlin-rechtlich gebotenen Bitte an Sie. Ich möchte Sie darum bitten, sich um den »Fall« von Herrn Franz Gerhard Scherer, seit 1987 Bürger des Landes Berlin, zu kümmern und dafür Sorge zu tragen, daß...
109 AG B-Tiergarten 05.07.1989 Der Antrag vom 09.06.1989 festzustellen, daß hinsichtlich der Vollziehung eines Vollstreckungshaftbefehls aus der Verurteilung durch das Landgericht Rottweil vom 24.05.1988 in West-Berlin keine Rechts- und Amtshilfe geleistet werden darf, wird als unzulässig zurückgewiesen. Der Rechtsweg zum Amtsgericht ist nicht eröffnet.
143 LG Hamburg 14.02.1989 Die sofortige Beschwerde des Verurteilten gegen den Beschluß des AG Hamburg vom 13.01.1989 wird verworfen.
142 AG Hamburg 13.01.1989 Der Antrag auf vorzeitige Entlassung wird abgelehnt. Es kann nicht verantwortet werden zu erproben, ob der Verurteilte außerhalb des Vollzuges einen rechtschaffenen Lebenswandel führen wird, da er erklärt hat, er werde auch zukünftig den Zivildienst verweigern.