ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
162 AG Freiburg 19.06.1991 Der heranwachsende Angeklagte hat sich eines Vergehens der Dienstflucht schuldig gemacht. Er wird deswegen angewiesen, nach näherer Weisung des Jugendamtes 80 Stunden gemeinnütziger Arbeit zu erbringen.
136 AG Freiburg 26.04.1990 Das Hauptverfahren wird wegen des Verbots der Doppelbestrafung nicht eröffnet, da der Angeschuldigte als Totaler Kriegsdienstverweigerer für dieselbe Tat der Verweigerung des Zivildienstes bereits rechtskräftig verurteilt worden ist.
94 AG Freiburg 02.10.1989 Der Angeklagte wird wegen eines Vergehens der Dienstflucht zu der Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.
100 AG Freiburg 23.08.1989 Der Angeklagte ist der Dienstflucht schuldig, er wird deswegen zu einer Freiheitsstrafe von 6 Wochen verurteilt. Die Verbüßung der Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt.