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162
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AG Freiburg
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19.06.1991 |
Der heranwachsende Angeklagte hat sich eines Vergehens der Dienstflucht schuldig gemacht. Er wird deswegen angewiesen, nach näherer Weisung des Jugendamtes 80 Stunden gemeinnütziger Arbeit zu erbringen.
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136
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AG Freiburg
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26.04.1990 |
Das Hauptverfahren wird wegen des Verbots der Doppelbestrafung nicht eröffnet, da der Angeschuldigte als Totaler Kriegsdienstverweigerer für dieselbe Tat der Verweigerung des Zivildienstes bereits rechtskräftig verurteilt worden ist.
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100
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AG Freiburg
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23.08.1989 |
Der Angeklagte ist der Dienstflucht schuldig, er wird deswegen zu einer Freiheitsstrafe von 6 Wochen verurteilt. Die Verbüßung der Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt.
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