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ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
584 OLG Düsseldorf 03.02.1998 Das angefochtene Urteil wird im Rechtsfolgenausspruch mit den Feststellungen aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an eine andere Abteilung des Amtsgerichts – Jugendschöffengericht – Remscheid zurückverwiesen. Im übrigen wird die Revision als unbegründet verworfen.
452 OLG Düsseldorf 22.11.1995 Bei Dienstflucht (§ 53 ZDG) eines Zeugen Jehovas ist das Wohlwollensgebot zu beachten; „Endgültigkeit“/Dauer der Gewissensverweigerung (Tatbestandsmerkmal) darf nicht strafschärfend gewertet werden. Generalprävention trägt eine Strafschärfung nur bei besonderen Umständen; „Zeitgewinn“-Spekulationen sind unzulässig.
261 OLG Düsseldorf 07.03.1986 Bei Dienstflucht (§ 53 ZDG) darf die Strafzumessung nicht auf bloß vermutetes künftiges, nicht strafbares Verhalten gestützt werden; insbesondere kann eine mögliche "Werbung" für die Gewissensentscheidung wegen Art. 5 GG keine Freiheitsstrafe "zur Wahrung der Disziplin" rechtfertigen.
260 OLG Düsseldorf 03.06.1985 Die wiederholte Nichtbefolgung einer Einberufung zum Zivildienst ist nur ausnahmsweise als „dieselbe Tat“ i.S.d. Art. 103 Abs. 3 GG zu behandeln, wenn sie auf einer fortdauernden, ernsthaften Gewissensentscheidung beruht, bei der die Dienstleistung als solche den Angeklagten in einen existenziellen inneren Konflikt von „Gut“ und „Böse“ führt und sein Verhalten zwingend fixiert; dabei ist ein st...
418 OLG Düsseldorf 08.08.1984 Die Rechtsbeschwerde wird als unbegründet auf Kosten des Beschwerdeführers verworfen. Die Verurteilung zu einer Geldbuße in Höhe von DM 210,– durch das Amtsgericht Düsseldorf bleibt aufrechterhalten.