ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
754 AG Bünde 19.02.2001 Der Angeklagte ist schuldig der Zivildienstflucht. Er wird zu einer Jugendstrafe von sechs Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Jugendstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
676 AG Papenburg 07.06.1999 Der Angeklagte ist schuldig der Dienstflucht. Von Strafe wird abgesehen. Dem Angeklagten wird auferlegt, einen Betrag von 800,– DM in monatlichen Raten zu je 200,– DM an das Kinderheim in Papenburg zu zahlen. Von der Auferlegung der Kosten und Auslagen wird gemäß § 74 JGG abgesehen. Seine eigenen notwendigen Auslagen trägt der Angeklagte selbst.
491 AG Bremen 23.05.1996 Das Verfahren wird ausgesetzt. Es soll mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft, des Angeklagten und seines Verteidigers gemäß § 47, 109 JGG auf Kosten der Staatskasse eingestellt werden, nachdem der Angeklagte eine Geldbuße in Höhe von 500,– DM an den Sozialen Friedensdienst Bremen e.V. gezahlt hat.
358 LG Göttingen 24.08.1994 Das angefochtene Urteil wird aufgehoben und zur Klarstellung insgesamt wie folgt neu gefaßt: Der Angeklagte ist der Dienstflucht schuldig. Ihm wird auferlegt, 1.) 500 Stunden gemeinnützige Arbeitsleistungen nach Weisung des Jugendamtes der Stadt Göttingen zu erbringen sowie 2.) einen Geldbetrag von insgesamt 4.000,– DM, und zwar 2.000,– DM an den „Deutschen Kinderschutzbund Göttingen“, Papendie...
291 LG Berlin 06.04.1993 Das angefochtene Urteil wird im Strafausspruch aufgehoben. Dem Angeklagten wird die Auflage erteilt, eine Geldbuße von 600,00 DM an das Friedenszentrum Martin Niemöller Haus e.V. zu zahlen , und zwar in monatlichen Raten von 200,00 DM, beginnend im Monat nach Rechtskraft des Urteils, zahlbar bis zum 10. eines jeden Monats. Die Zahlungen sind dem Gericht nachzuweisen. Die Kosten des Rechtsmittel...
292 LG Berlin 06.04.1993 1.) Liegen in entscheidenden Entwicklungsjahren des Angeklagten Störungen der familiären Verhältnisse vor, fehlt insbesondere durch Trennung der Eltern eine Bezugsperson, so sind Reifeverzögerungen und Entwicklungsrückstände nicht auszuschließen, die den Angeklagten einem Jugendlichen gleichstehen lassen können. 2.) Ist der Angeklagte durch inzwischen festgestellte Wehruntauglichkeit nicht mehr...
134 LG Hamburg 03.07.1990 Das Verfahren wird gemäß § 153a StPO vorläufig eingestellt. Dem Angeklagten wird folgende Auflage erteilt: Ein Geldbetrag (Bußgeld) von 750,- DM ist in monatlichen Raten von 125,- DM, beginnend am 15.07.1990 an den Sammelfonds für Bußgelder zugunsten folgender gemeinnütziger Einrichtungen zu zahlen: 1.) 250,- DM an Eirene, Christlicher Friedensdienst e.V. (...) 2.) 250,- DM an Zentralstelle für...
83 LG Stuttgart 01.03.1990 Die Berufungen der Staatsanwaltschaft und des Angeklagten werden verworfen, jene des Angeklagten jedoch mit der Maßgabe, daß die Geldbuße auf 9000.- DM herabgesetzt wird. Jeder Berufungsführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen, jedoch wird beim Angeklagten die Gebühr für das Berufungsverfahren um 1/3 ermäßigt.
80 AG Stuttgart 16.11.1989 Der Angeklagte wird wegen Dienstflucht zu der Geldbuße von 15000.- DM verurteilt, die er in monatlichen Raten von je 500.- DM mindestens an Amnesty International oder Greenpeace zu bezahlen hat. Er trägt die Kosten des Verfahren sowie seine notwendigen Auslagen.
104 LG Hamburg 29.08.1989 Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Amtsgerichts Hamburg vom 27.09.1988 (Az.: 120 - 586/86) im Rechtsfolgenausspruch wie folgt abgeändert: Dem Angeklagten wird auferlegt, einen Geldbetrag von 2000.- DM in monatlichen Raten von 250.- DM an den Hamburger Spastikerverein zu zahlen, beginnend mit dem 1. des auf die Rechtskraft des Urteils folgenden Monats. Der Angeklagte trä...