ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
303 OLG Oldenburg 09.08.1993 1. Die Revision des Angeklagten wird auf seine Kosten verworfen. 2. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil im Strafausspruch aufgehoben. Die Sache wird insoweit an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Diese hat auch über die Kosten der Revision zu entscheiden.
118 OLG Oldenburg 23.04.1990 1. Wird die Strafaussetzung zur Bewährung bei einer wegen Dienstflucht verurteilten Person darauf gestützt, dass die künftige Verweigerung des Zivildienstes auf derselben einheitlichen Gewissensentscheidung beruhe und deshalb prognostisch nicht zulasten des Angeklagten verwertet werden dürfe, muss das Tatgericht diese einheitliche, ernsthafte und fortdauernde Gewissensentscheidung als innere Ta...
95 OLG Düsseldorf 18.09.1989 Das angefochtene Urteil wird mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
64 OLG Bremen 01.06.1989 Beruht eine Totalverweigerung des Zivildienstes auf einer ernsthaften, auf Dauer angelegten und ein für allemal gültigen Gewissensentscheidung, so steht einer erneuten Bestrafung wegen Dienstflucht das Verbot der Doppelbestrafung (Art. 103 Abs. 3 GG) entgegen. Dies gilt nicht nur für Zeugen Jehovas, sondern für alle Totalverweigerer mit vergleichbarer Gewissensentscheidung. Die danach mit hoher...
119 OLG Stuttgart 23.06.1988 1. Bei der Strafzumessung wegen Ersatzdienstverweigerung hat der Tatrichter die innere Situation und die Motive des Angeklagten darzulegen; insbesondere ist aufzuklären, ob die Verweigerung auf einer ernsthaften Gewissensentscheidung oder lediglich auf anderen, etwa beruflichen Gründen beruhte. 2. Das aus Art. 4 GG folgende Wohlwollensgebot verbietet es, eine an der Gewissensfreiheit orientiert...
63 OLG Frankfurt a.M. 22.04.1988 Eine analoge Anwendung des § 35 StGB auf andere als die dort abschließend aufgezählten notstandsfähigen Rechtsgüter ist unzulässig. Insbesondere ist ein »Recht auf ein gewissenskonformes Leben« nicht notstandsfähig; seine Anerkennung liefe auf die grundsätzliche Straflosigkeit des Überzeugungstäters hinaus und stellte die Verbindlichkeit der Rechtsordnung unter den Vorbehalt des individuellen G...
241 OLG Köln 20.06.1969 Bei Ersatzdienstflucht aus ernsthafter Gewissensnot (hier: Zeuge Jehovas) darf die Strafe nicht an der Dienstdauer ausgerichtet werden; Generalprävention tritt zurück („Wohlwollensgebot“), Bewährung ist grundsätzlich zu prüfen.